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Verkehrsrecht: Die Kosten des Kfz-Sachverständigen nach einem Unfall - Fragen und Antworten (Teil 2)

Veröffentlicht am 07.03.2017

In der Fortsetzung des Beitrages vom 27.01.2017 gehe ich auf weitere Fragen ein.

  • Werden die Kosten eines Kfz-Sachverständigen immer erstattet?

Antwort: Grundsätzlich handelt es sich um eine Schadensposition, die vom Schädiger zu ersetzen ist. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Bei sogenannten "Bagatellschäden" steht die Beauftragung eines Sachverständigen außer Verhältnis zu dem entstandenen Schaden. Leider definiert das Gesetz nicht, wann ein Bagatellschaden vorliegt. Nehmen Sie im Zweifel im Rücksprache mit Ihrem Anwalt.

Vorsicht auch bei unklarer Schadensverursachung: Wenn sich herausstellt, dass den Schädiger nur eine Teil-Schuld trifft, Sie aber auch eine Mitschuld, so muss die Versicherung auch nur anteilige Kosten erstatten. Mit anderen Worten: Sie bleiben auf eine Teil der Kosten sitzen.

Informieren Sie Ihren Gutachter auch wahrheitsgemäß und vollständig über etwaige Vorschäden: Wenn Sie ihm etwas verschweigen, kann das Gutachten unter Umständen von der Versicherung des Schädigers zurecht als unbrauchbar zurückgewiesen werden

 

  • Was ist, wenn die Versicherung die Höhe der Gutachterkosten nicht akzeptieren will?

Antwort:  Es gibt leider keine gesetzliche Gebührenregelung für Sachverständige und daher unterschiedliche Ansätze zur Kostenberechnung. Allen Ansätzen ist gemeinsam, dass die Höhe des Kfz-Schadens sich auch auf die Kosten des Sachverständigen auswirkt, der natürlich bei einem höheren Schaden auch einen größeren Aufwand hat.

Wenn Sie schon vor einer Beauftragung Schwierigkeiten ausschließen wollen, so erkundigen Sie sich bei Ihrem Sachverständigen, auf welcher Grundlage er seine Kosten abrechnen will, und holen Sie sich das Einverständnis der Versicherung.

Aber: Sie müssen keine Preisvergleiche einholen! Soviel Aufwand wird Ihnen als Geschädigtem -anders als bei Mietwagenkosten!- nicht zugemutet.

Dennoch werden auch im Nachhinein immer wieder -meist untergeordnete- Rechnungspositionen von Versicherungen beanstandet. Das geschieht nicht immer berechtigt. Lassen Sie das Ihren Anwalt überprüfen. Oft kann ein Abzug doch noch durchgesetzt werden, zur Not durch eine Klage.

 

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