Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über eine langjährige und intensive Beratungs- und Vertretungspraxis.

Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und bin mit den jeweiligen Interessenlagen und rechtlichen Problemen gut vertraut.

Meine Tätigkeit umfasst im Bereich des Arbeitsrechtes u.a.:

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen;
  • Beratung innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse, etwa im Zusammenhang mit Abmahnungen, Versetzungen, usw.;
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement;
  • Kündigungen;
  • Besonderer Kündigungsschutz (Schwerbehinderung, usw.)
  • Prüfung und Entwurf von Aufhebungsvereinbarungen;
  • Führung von notwendigen Prozessen vor den Arbeitsgerichten;
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen.

Ein wichtiger Bereich des Arbeitsrechtes ist das Betriebsverfassungsrecht. Ich berate zu den auftretenden Fragen und Problemen rund um die Betriebsverfassung. Ich vertrete

  • in Einigungsstellenverfahren nach dem BetrVG;
  • in Beschlussverfahren nach dem BetrVG vor den Arbeitsgerichten.

Im Laufe meiner langjährigen Praxis haben sich immer wieder aus arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auch sozial- bzw. sozialversicherungsrechtliche Folgethematiken ergeben.

Ich bin daher insoweit für Sie auch in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren gegenüber Sozialträgern tätig, wie etwa der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, dem Integrationsamt, usw. und vertrete Sie insoweit auch vor den Sozialgerichten.

Ausgenommen sind Verfahren zum BürgergeId oder klassisches reines Sozialrecht, das keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweist.