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Verkehrsrecht: Die Kosten des Kfz-Sachverständigen nach einem Unfall - Fragen und Antworten (Teil 1)

Veröffentlicht am 27.01.2017

Wenn ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall beschädigt wird, so können bei der Abwicklung durch die Versicherung des Verursachers viele Einzelprobleme auftauchen. Zu einer beliebten Spielwiese ist die Frage geworden, ob und in welcher Höhe die Kosten zu ersetzen sind, die dem Geschädigten dadurch entstehen, dass er einen Kfz-Sachverständigen zur Dokumentierung des Schadens einschaltet.

  • Kann ich als Geschädigter selbst einen Sachverständigen aussuchen? Oder muss ich einen Sachverständigen akzeptieren, den die Versicherung des Schädigers  beauftragt?

Antwort:  Sie können natürlich einen Gutachter der Versicherung akzeptieren.           Dann wird sich das Problem nicht stellen, ob dessen Kosten auch wirklich           übernommen werden. Aber: Dieser Sachverständige handelt natürlich im Auftrag           der Versicherung und nicht in Ihrem. Er wird bestrebt sein, einen Schaden           möglichst knapp zu kalkulieren. Oft wird ein solcher Gutachter laufend von           Versicherungen zur Schadensbeurteilung herangezogen. Entscheiden Sie selbst,           wo im Zweifel die Loyalitäten eines solchen Gutachters liegen... Wenn Sie sich           darauf nicht einlassen wollen, können Sie sich einen Sachverständigen selbst           aussuchen.

  • Wer kommt als Sachverständiger in Frage?

Antwort:  Die Berufsbezeichnung des Kfz-Sachverständigen ist nicht geschützt. Es handelt sich nicht um einen Ausbildungsberuf. Kfz-Sachverständige können            daher einen ganz unterschiedlichen beruflichen Hintergrund haben. Öffentlich            bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK oder der Handwerkskammer            haben sich aber entsprechend fortgebildet und weisen Berufserfahrung auf.

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